Triathlon- und Ausdauersport
Teck-Neckar-Fils - Wernau e.V.

Schutzkonzept des TriAs Wernau e.V.

zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport
TriAs Wernau e.V.

Ansprechpersonen:

Brigitte Knappen

Tobias Buschick


1. Vorwort und Zielsetzung

Der TriAs Wernau e.V. möchte allen Mitgliedern ein sportliches Umfeld bieten, in dem sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene sicher, respektiert und wertgeschätzt fühlen.
Sport lebt von Vertrauen, Nähe, gemeinschaftlichem Erleben und persönlicher Entwicklung. Gerade diese besonderen Rahmenbedingungen können jedoch auch Situationen schaffen, in denen persönliche Grenzen überschritten oder Abhängigkeitsverhältnisse ausgenutzt werden.
Der TriAs Wernau e.V. stellt sich deshalb ausdrücklich gegen jede Form von Gewalt und insbesondere gegen sexualisierte Gewalt. Der Verein verfolgt das Ziel, Grenzverletzungen möglichst frühzeitig zu erkennen, Risiken zu reduzieren, Betroffene zu schützen und bei Verdachtsfällen angemessen und verantwortungsvoll zu handeln.
Das vorliegende Schutzkonzept beschreibt die grundlegenden Maßnahmen und Verfahren des Vereins. Es richtet sich an alle Personen, die im Verein tätig sind oder an den sportlichen Angeboten teilnehmen. Besondere Aufmerksamkeit gilt Kindern und Jugendlichen sowie Personen, die aufgrund ihrer persönlichen Situation besonderen Schutz benötigen.
Das Konzept soll nicht nur im konkreten Verdachtsfall Orientierung geben. Es soll vielmehr eine Kultur des Hinschauens fördern. Alle Mitglieder sollen wissen, welche Verhaltensweisen im Verein erwartet werden, an wen sie sich bei Fragen oder Sorgen wenden können und wie mit Hinweisen auf mögliche Grenzverletzungen umgegangen wird.
Das Schutzkonzept wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt.

2. Grundsätze des TriAs Wernau e.V.
Der TriAs Wernau e.V. verpflichtet sich zu folgenden Grundsätzen:

  1. Die Würde jedes Menschen wird respektiert.
  2. Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und persönliche Unversehrtheit.
  3. Grenzen werden ernst genommen. Ein „Nein“, ein Unwohlsein oder ein erkennbarer Wunsch nach Abstand wird respektiert.
  4. Gewalt hat im Verein keinen Platz. Dies gilt für körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt gleichermaßen.
  5. Sexistische, diskriminierende, beleidigende oder entwürdigende Äußerungen werden nicht akzeptiert.
  6. Kinder und Jugendliche werden in ihrer Selbstbestimmung und ihrem Selbstvertrauen gestärkt.
  7. Nähe und Distanz werden verantwortungsvoll gestaltet
  8. Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse dürfen nicht ausgenutzt werden.
  9. Hinweise und Beschwerden werden ernst genommen und vertraulich behandelt.
  10. Betroffene Personen werden geschützt und nicht für das Geschehen verantwortlich gemacht.
  11. Bei Bedarf wird externe fachliche Unterstützung hinzugezogen.

Der Verein möchte damit eine Atmosphäre schaffen, in der Fragen, Unsicherheiten und Beschwerden angesprochen werden können, ohne dass Betroffene Angst vor Ausgrenzung oder negativen Konsequenzen haben müssen.

3. Was verstehen wir unter sexualisierter Gewalt?
Sexualisierte Gewalt umfasst wesentlich mehr als einen sexuellen Übergriff mit Körperkontakt.
Gemeint sind alle Handlungen, Äußerungen oder Verhaltensweisen, bei denen Sexualität eingesetzt wird, um eine andere Person zu verletzen, zu kontrollieren, zu erniedrigen oder persönliche Grenzen zu überschreiten.
Dazu können beispielsweise gehören:

  • sexualisierte oder sexistische Bemerkungen,
  • anzügliche Kommentare oder Nachrichten,
  • unerwünschte Kommentare über Körper oder Aussehen,
  • sexualisierte Bilder oder Videos,
  • unerwünschte Berührungen,
  • das Erzwingen körperlicher Nähe,
  • unangemessene Aufforderungen zum Ausziehen,
  • sexuelle Annäherungen gegen den Willen einer Person,
  • das Ausnutzen eines Vertrauens- oder Abhängigkeitsverhältnisses,
  • sexuelle Handlungen ohne Zustimmung,
  • das Erzeugen oder Aufrechterhalten eines Geheimhaltungsdrucks.

Auch scheinbar kleinere Grenzüberschreitungen können relevant sein. Entscheidend ist deshalb nicht ausschließlich, wie eine Handlung von außen bewertet wird, sondern auch, wie sie von der betroffenen Person erlebt wird.

4. Besondere Risiken im Triathlonsport
Im Triathlon ergeben sich verschiedene Situationen, die eine besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich Nähe und Distanz erfordern.
Dazu gehören insbesondere:

  • Trainingssituationen
  • Einzeltrainings
  • Hilfestellungen bei Übungen
  • Umkleide- und Duschsituationen
  • Wettkämpfe
  • gemeinsame Fahrten
  • Trainingslager
  • Übernachtungen
  • Vereinsveranstaltungen
  • digitale Kommunikation
  • private Nachrichten zwischen Trainerinnen/Trainern und Sportlerinnen/Sportlern
  • Durch regelmäßigen Kontakt können enge Vertrauensverhältnisse entstehen. Dieses Vertrauen soll positiv für die sportliche Entwicklung genutzt werden und darf niemals für persönliche oder sexuelle Interessen ausgenutzt werden.
    Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen ist darauf zu achten, dass Verantwortliche ihre besondere Stellung nicht missbrauchen.

    5. Kultur des Hinschauens
    Prävention funktioniert nur, wenn Grenzverletzungen nicht ignoriert werden.
    Alle Vereinsmitglieder sind deshalb aufgefordert, aufmerksam zu sein und bei auffälligen Situationen nicht einfach wegzuschauen.
    Mögliche Hinweise können beispielsweise sein:
    eine deutliche Veränderung des Verhaltens
  • ungewöhnlicher Rückzug,•
  • Angst oder Verunsicherung
  • häufiges Fernbleiben vom Training
  • auffällige Stimmungsschwankungen
  • ungewöhnliches sexualisiertes Verhalten
  • sichtbare Konflikte mit einer bestimmten Person,
  • Äußerungen über unangenehme oder unerwünschte Situationen
    Keines dieser Anzeichen beweist für sich genommen sexualisierte Gewalt.
    Eine Veränderung sollte jedoch ernst genommen und behutsam angesprochen werden.
    Dabei gilt:
    Zuhören – ernst nehmen – nicht vorschnell bewerten – Unterstützung anbieten – zuständige Ansprechperson informieren.

    6. Verbindliche Verhaltensregeln
    Die folgenden Regeln gelten für Trainerinnen und Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Betreuerinnen und Betreuer, Schutzbeauftragte sowie weitere Personen, die im Verein Verantwortung gegenüber Sportlerinnen und Sportlern übernehmen.
    6.1 Respektvoller Umgang
    Alle Personen werden respektvoll behandelt.
    Beleidigungen, Erniedrigungen, sexistische Äußerungen, sexualisierte Witze und abwertende Kommentare über Körper oder Aussehen sind nicht akzeptabel.
    6.2 Angemessene Nähe und Distanz
    Körperliche Nähe muss sich an der Situation orientieren und darf nicht gegen den Willen einer Person erfolgen.
    Auch bei Hilfestellungen, Trost oder Freude über sportliche Leistungen ist darauf zu achten, dass körperlicher Kontakt von der betreffenden Person akzeptiert wird.
    6.3 Einzelkontakte
    Einzeltrainings oder Gespräche sollen möglichst so organisiert werden, dass für andere Personen nachvollziehbar bleibt, wo und in welchem Rahmen sie stattfinden.
    Wenn ein Vier- bzw. Sechs-Augen-Prinzip nicht möglich ist, soll auf Transparenz und eine geeignete räumliche Gestaltung geachtet werden.
    6.4 Kommunikation
    Die Kommunikation zwischen Verantwortlichen und Kindern oder Jugendlichen soll grundsätzlich transparent und nachvollziehbar erfolgen.
    Private oder intime Gespräche sollen vermieden werden.
    Digitale Kommunikation darf nicht dazu genutzt werden, persönliche Grenzen zu überschreiten oder Geheimhaltungsdruck aufzubauen.
    6.5 Keine Geheimnisse
    Trainerinnen und Trainer sowie andere Verantwortliche vereinbaren mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse, die gegenüber Eltern, Erziehungsberechtigten oder anderen verantwortlichen Personen verborgen bleiben sollen.
    Eine Ausnahme kann der vertrauliche Umgang mit einer persönlichen Mitteilung sein, soweit dies zum Schutz der betroffenen Person erforderlich ist. In solchen Situationen ist eine Ansprechperson einzubeziehen.
    6.6 Geschenke und persönliche Vorteile
    Individuelle Geschenke, Geld oder besondere Vergünstigungen an einzelne Kinder oder Jugendliche sollen vermieden werden, wenn dadurch eine besondere persönliche Beziehung oder Abhängigkeit entstehen kann.
    Gemeinsame, transparente Anerkennungen für sportliche Leistungen sind davon zu unterscheiden.
    6.7 Privatbereich
    Kinder und Jugendliche sollen nicht ohne nachvollziehbaren Grund in private Wohn- oder Lebensbereiche von Trainerinnen, Trainern oder anderen Verantwortlichen mitgenommen werden.
    6.8 Umkleiden und Duschen
    Verantwortliche betreten Umkleide- oder Duschräume von Kindern und Jugendlichen nur, wenn dies aus einem nachvollziehbaren Grund erforderlich ist.
    Dabei wird vorher angeklopft und auf die Privatsphäre der Sportlerinnen und Sportler geachtet.
    Gemeinsames Duschen von Verantwortlichen und Kindern bzw. Jugendlichen findet nicht statt.
    6.9 Übernachtungen
    Bei Fahrten und Trainingslagern sind Schlaf- und Privatsphären klar zu trennen.
    Erwachsene Verantwortliche übernachten grundsätzlich nicht gemeinsam mit Kindern oder Jugendlichen in einem Bett oder in einer dafür nicht vorgesehenen privaten Schlafsituation.
    6.10 Transparenz bei notwendigen Abweichungen
    In bestimmten Situationen kann eine Abweichung von einer Verhaltensregel aus organisatorischen oder sportlichen Gründen notwendig sein.
    Solche Situationen sollen möglichst vorher mit einer weiteren verantwortlichen Person abgestimmt werden.
    Grundsatz bleibt immer:
    So viel Transparenz wie möglich und so wenig persönliche Abhängigkeit wie nötig.

    7. Bestehender Ehrenkodex
    Der TriAs Wernau e.V. verfügt bereits über einen eigenen Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer sowie Schutzbeauftragte.
    Dieser Ehrenkodex bleibt als eigenständiges Dokument bestehen und ist Bestandteil der Präventionsarbeit des Vereins.
    Das Schutzkonzept und der Ehrenkodex ergänzen sich:
    • Der Ehrenkodex beschreibt die persönlichen und ethischen Verpflichtungen der verantwortlichen Personen.
    • Das Schutzkonzept beschreibt die Strukturen, Präventionsmaßnahmen, Zuständigkeiten sowie das Vorgehen bei Beschwerden und Verdachtsfällen.
    Trainerinnen und Trainer sowie Schutzbeauftragte verpflichten sich zur Einhaltung des bestehenden Ehrenkodexes.

    8. Ansprechpersonen
    Für Fragen, Hinweise und Beschwerden im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt stehen beim TriAs Wernau e.V. folgende Personen zur Verfügung:
    Brigitte Knappen
    Ansprechperson für Prävention und Intervention
    Tobias Buschick
    Ansprechperson für Prävention und Intervention
    Die Ansprechpersonen sind erste Anlaufstellen für:
  • Kinder und Jugendliche
  • Eltern und Erziehungsberechtigte
  • Sportlerinnen und Sportler
  • Trainerinnen und Trainer
  • Vereinsmitglieder
  • Mitarbeitende
  • Personen, die eine auffällige Situation beobachten.
    Hinweise werden möglichst vertraulich behandelt.
    Die Ansprechpersonen sind keine Ermittlungsstelle. Sie sollen insbesondere dafür sorgen, dass Hinweise ernst genommen werden, der Schutz betroffener Personen gewährleistet wird und bei Bedarf geeignete fachliche Unterstützung hinzugezogen wird.
    Betroffene Personen dürfen sich aussuchen, an welche der beiden Ansprechpersonen sie sich wenden.

    9. Umgang mit Beschwerden und Hinweisen
    Eine betroffene Person kann sich unmittelbar an Brigitte Knappen oder Tobias Buschick wenden.
    Auch Beobachtungen oder Hinweise Dritter sollen weitergegeben werden.
    Dabei gilt:
    1. Die betroffene Person wird ernst genommen.
    2. Die Schilderung wird möglichst ruhig und ohne Vorwürfe aufgenommen.
    3. Es werden keine Versprechungen gemacht, die später möglicherweise nicht eingehalten werden können.
    4. Es wird nicht eigenständig ermittelt.
    5. Die beschuldigte Person wird nicht vorschnell konfrontiert.
    6. Wesentliche Informationen werden sachlich dokumentiert.
    7. Die nächsten Schritte werden gemeinsam mit geeigneter fachlicher Unterstützung abgestimmt.
    8. Der Schutz der betroffenen Person hat Priorität.
      Eine Meldung kann auch erfolgen, wenn noch nicht feststeht, ob tatsächlich sexualisierte Gewalt vorliegt.

      10. Was bei einer Mitteilung zu beachten ist
      Wenn sich eine Person an eine Trainerin, einen Trainer oder ein anderes Vereinsmitglied wendet, sollte zunächst Ruhe bewahrt werden.
      Hilfreich sind beispielsweise Aussagen wie:
    • „Ich nehme dich ernst.“
    • „Gut, dass du mir das erzählst.“
    • „Du bist nicht schuld daran.“
    • „Wir schauen gemeinsam, welche Unterstützung du brauchst.“
      Nicht hilfreich sind dagegen:
    • suggestive Fragen
    • Schuldzuweisungen
    • Vorwürfe
    • eigene Ermittlungen
    • die Aufforderung, die beschuldigte Person selbst zur Rede zu stellen
    • Versprechen absoluter Geheimhaltung.
      Bei konkreten Hinweisen soll möglichst zeitnah eine der beiden Ansprechpersonen informiert werden.

      11. Dokumentation
      Hinweise und Beobachtungen sollen sachlich festgehalten werden.
      Dabei sollten insbesondere dokumentiert werden:

    • Datum und Ort
    • beteiligte Personen
    • wer den Hinweis gegeben hat
    • was konkret beobachtet oder mitgeteilt wurde
    • möglichst die tatsächlichen Aussagen der betroffenen Person
    • welche unmittelbaren Maßnahmen ergriffen wurden
    • welche Personen informiert wurden
      Interpretationen oder persönliche Vermutungen sind von den tatsächlichen Beobachtungen zu trennen.
      Die Dokumentation wird vertraulich und geschützt aufbewahrt.

      12. Intervention bei einem Verdachtsfall
      Bei einem konkreten Verdacht steht zunächst der Schutz der betroffenen Person im Vordergrund.
      Das weitere Vorgehen richtet sich nach der jeweiligen Situation.
      Bei einer akuten Gefährdung
      Besteht eine unmittelbare Gefahr für eine Person, muss zunächst deren Sicherheit hergestellt werden. Je nach Situation sind die zuständigen Behörden oder Rettungsdienste einzuschalten.
      Bei einem nicht akuten Verdacht
      Die Ansprechpersonen nehmen den Hinweis auf, dokumentieren die wesentlichen Informationen und prüfen gemeinsam mit geeigneten Fachstellen das weitere Vorgehen.
      Bei einem Verdacht gegen eine verantwortliche Person
      Die betroffene Person soll nicht weiterhin einer vermeidbaren Gefährdung ausgesetzt werden.
      Bis zur Klärung des Sachverhalts können organisatorische Schutzmaßnahmen erforderlich sein.
      Über arbeits-, vereins- oder strafrechtliche Konsequenzen entscheidet nicht die einzelne Ansprechperson allein. Hierfür sind gegebenenfalls Vorstand, Fachberatungsstellen oder zuständige Behörden einzubeziehen.

      13. Schutz vor falschen Verdächtigungen
      Der Schutz betroffener Personen und ein sorgfältiger Umgang mit Verdachtsfällen sind gleichermaßen wichtig.
      Ein Hinweis stellt noch keine Feststellung dar, dass eine Person eine Straftat begangen hat.
      Deshalb wird im Verein sachlich und vertraulich mit Informationen umgegangen.
      Es werden keine Gerüchte verbreitet und keine Vorverurteilungen vorgenommen.
      Gleichzeitig darf die Sorge vor einer möglichen Falschbeschuldigung nicht dazu führen, dass Hinweise ignoriert oder nicht ernst genommen werden.

      14. Eignung von Trainerinnen, Trainern und Mitarbeitenden
      Personen, die im Verein regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sollen für diese verantwortungsvolle Tätigkeit geeignet sein.
      Zur Prävention gehören insbesondere:
    • Kenntnis und Anerkennung des Ehrenkodexes
    • Kenntnis des Schutzkonzeptes
    • Sensibilisierung für Grenzverletzungen
    • Bereitschaft zur Teilnahme an geeigneten Fortbildungen
    • verantwortungsvoller Umgang mit Nähe und Distanz
    • gegebenenfalls die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
      Bei der Auswahl von Personen, die Verantwortung für Kinder und Jugendliche übernehmen, soll der Schutz der Sportlerinnen und Sportler berücksichtigt werden.

      15. Erweitertes Führungszeugnis
      Soweit dies aufgrund der Tätigkeit und der gesetzlichen beziehungsweise kommunalen Vorgaben erforderlich ist, wird von den betreffenden Personen ein erweitertes Führungszeugnis verlangt.
      Das Verfahren soll transparent und datenschutzgerecht erfolgen.
      Der Verein beschränkt die Einsichtnahme auf die hierfür erforderlichen Informationen.
      Es sollen grundsätzlich keine unnötigen personenbezogenen Daten gespeichert werden.
      Die konkrete Ausgestaltung des Verfahrens richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und den für den Verein zuständigen Stellen.

      16. Qualifizierung und Sensibilisierung
      Prävention ist eine fortlaufende Aufgabe.
      Trainerinnen und Trainer sowie weitere Personen mit Verantwortung im Verein sollen für folgende Themen sensibilisiert werden:
    • Formen sexualisierter Gewalt
    • Grenzverletzungen
    • Nähe und Distanz
    • Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen
    • digitale Kommunikation
    • Verhalten bei Verdachtsfällen
    • Beschwerdewege
    • Schutzmaßnahmen bei Veranstaltungen und Fahrten
      Die Ansprechpersonen Brigitte Knappen und Tobias Buschick sollen über geeignete Informations- und Fortbildungsangebote auf dem aktuellen Stand gehalten werden.

      17. Prävention im Trainingsbetrieb
      Im Trainingsalltag wird auf transparente und nachvollziehbare Strukturen geachtet.
      Dazu gehören insbesondere:
    • klare Zuständigkeiten
    • nachvollziehbare Trainingsabläufe
    • möglichst offene und einsehbare Trainingssituationen
    • angemessene Gestaltung von Einzeltrainings
    • respektvoller Umgang
    • Beachtung persönlicher Grenzen
    • transparente Kommunikation.
      Bei Kindern und Jugendlichen sollen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte angemessen informiert werden.

      18. Prävention bei Fahrten, Wettkämpfen und Trainingslagern
      Bei mehrtägigen Veranstaltungen entstehen besondere Situationen, weil Sportlerinnen und Sportler und Betreuungspersonen über längere Zeit zusammen sind.
      Deshalb sollen vor solchen Veranstaltungen klare Regelungen getroffen werden.
      Dazu gehören:
    • Zuständigkeiten der Betreuungspersonen
    • Schlaf- und Zimmeraufteilung
    • Regelungen für Umkleiden und Duschen
    • Kommunikationswege
    • Notfallkontakte
    • Regeln für Freizeit und Ausgänge
    • Umgang mit digitalen Medien
    • Möglichkeiten, sich an eine Vertrauensperson zu wenden.
      Kinder und Jugendliche sollen wissen, an wen sie sich wenden können, wenn ihnen eine Situation unangenehm ist.
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      19. Digitale Kommunikation und soziale Medien
      Digitale Kommunikation ist Bestandteil des Vereinslebens und soll verantwortungsvoll genutzt werden.
      Trainerinnen und Trainer sowie andere Verantwortliche sollen bei der Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen auf Transparenz achten.
      Insbesondere sollen vermieden werden:
    • sexualisierte Nachrichten
    • private intime Gespräche
    • das Versenden unangemessener Bilder
    • Aufforderungen zum Versand persönlicher oder intimer Fotos
    • geheime Kommunikationskanäle
    • • Nachrichten mit dem Ziel, eine besondere persönliche Abhängigkeit aufzubauen.
      Gruppenkommunikation und transparente Kommunikationswege sind grundsätzlich zu bevorzugen.

      20. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
      Kinder und Jugendliche sollen wissen, dass ihre Meinung wichtig ist.
      Sie sollen ermutigt werden:
    • eigene Grenzen zu benennen
    • „Nein“ zu sagen
    • unangenehme Situationen anzusprechen
    • Fragen zu stellen
    • sich Hilfe zu holen
      Sie müssen wissen, dass sie sich jederzeit an eine Vertrauensperson wenden können.
      Niemand soll Nachteile befürchten müssen, weil er eine Beschwerde oder einen Hinweis äußert.

      21. Zusammenarbeit mit Eltern
      Eltern und Erziehungsberechtigte sind wichtige Partner im Schutz der Kinder und Jugendlichen.
      Der Verein informiert über:
    • die Grundsätze des Schutzkonzeptes
    • die Ansprechpersonen
    • Beschwerdemöglichkeiten
    • Verhaltensregeln
    • besondere Regelungen bei Fahrten und Veranstaltungen
      Eltern sollen ermutigt werden, Auffälligkeiten oder Sorgen anzusprechen.

      22. Externe Beratung und Unterstützung
      Der TriAs Wernau e.V. ist nicht dafür zuständig, in einem Verdachtsfall selbst eine professionelle Fallberatung oder strafrechtliche Bewertung vorzunehmen.
      Wenn ein Fall die Möglichkeiten des Vereins übersteigt, sollen geeignete externe Fachstellen hinzugezogen werden.
      Dies kann beispielsweise bei folgenden Situationen erforderlich sein:
    • konkrete Verdachtsfälle
    • akute Gefährdung
    • wiederholte Grenzverletzungen
    • Verdacht auf strafbare Handlungen
    • Unsicherheit über das weitere Vorgehen
      Die Einbindung externer Fachstellen soll dazu beitragen, überstürzte oder ungeeignete Maßnahmen zu vermeiden und den Schutz der betroffenen Person sicherzustellen.

      23. Zuständigkeiten im Verein
      Die Verantwortung für die Umsetzung des Schutzkonzeptes liegt beim TriAs Wernau e.V.
      Die Ansprechpersonen Brigitte Knappen und Tobias Buschick übernehmen eine zentrale Funktion bei der Prävention und beim Umgang mit Hinweisen.
      Der Vorstand unterstützt die Umsetzung des Konzeptes und sorgt dafür, dass notwendige organisatorische Maßnahmen getroffen werden können.
      Trainerinnen, Trainer, Betreuerinnen, Betreuer und weitere Verantwortliche tragen in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich Verantwortung für die Einhaltung der festgelegten Standards.
      Alle Vereinsmitglieder sind aufgefordert, aufmerksam zu sein und Grenzverletzungen nicht zu ignorieren.

      24. Verankerung und Weiterentwicklung
      Das Schutzkonzept soll Bestandteil der Vereinskultur werden.
      Es wird daher:
    • den verantwortlichen Personen zugänglich gemacht
    • bei Bedarf bei der Einarbeitung neuer Verantwortlicher berücksichtigt
    • regelmäßig überprüft
    • bei organisatorischen Veränderungen angepasst
    • nach Erfahrungen aus der Vereinsarbeit weiterentwickelt
      Änderungen gesetzlicher Vorgaben oder fachlicher Empfehlungen werden bei zukünftigen Überarbeitungen berücksichtigt.

      25. Schlussbestimmung
      Der TriAs Wernau e.V. bekennt sich zu einem Sport, der von Respekt, Fairness, Vertrauen und gegenseitiger Wertschätzung geprägt ist.
      Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen den Verein als sicheren Ort erleben.
      Das Schutzkonzept ist deshalb nicht nur ein Dokument für den Ernstfall. Es ist eine gemeinsame Verpflichtung aller Vereinsverantwortlichen und Mitglieder, aufmerksam zu sein, Grenzen zu respektieren und Verantwortung zu übernehmen.
      Hinschauen. Zuhören. Handeln.
      ________________________________________
      Ansprechpartner
      Brigitte Knappen
      Ansprechperson Prävention und Intervention
      Tobias Buschick
      Ansprechperson Prävention und Intervention
      TriAs Wernau e.V.
      ________________________________________
      Ergänzende Dokumente
      Bestandteil des Präventionskonzeptes beziehungsweise ergänzende Grundlage sind insbesondere:
    1. der bestehende Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer sowie Schutzbeauftragte
    2. gegebenenfalls ein Verfahren zur Vorlage und Prüfung erweiterter Führungszeugnisse
    3. interne Dokumentations- und Meldeunterlage
    4. Kontaktdaten geeigneter externer Fachberatungsstellen.
    5. Der bestehende Ehrenkodex wird als eigenständiges Dokument geführt und muss nicht Bestandteil dieses Schutzkonzeptes sein.

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