Triathlon- und Ausdauersport

Teck-Neckar-Fils - Wernau e.V.




 

Hygieneschutzkonzept des Vereins


Stand: 22.03.2022

Organisatorisches

  • Durch Vereinsmailings, Schulungen sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
  • Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
  • Unter der allgemeinen Maskenpflicht (FFP2-Maske) ist grundsätzlich das Tragen einer FFP2-Maske unter Beachtung der Vorgaben nach § 2 BayIfSMV zu verstehen.
  • Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.
  • Regelungen, die von den besuchten Sportstätte erlassen sind und über dieses Hygieneschutzkonzept hinausgehen, sind zu beachten.

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

  • Wir weisen unsere Mitglieder darauf hin, den Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich wo immer möglich einzuhalten.
  • Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, einer Quarantäne-Maßnahme unterliegen oder eine aktuelle Corona-Infektion nachweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt.
  • Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht (FFP2-Maske) in allen Innenräumen.
  • Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhen wird der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden. Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert.
  • In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. 
  • Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften mit Personen aus mehreren Hausständen Masken im Fahrzeug zu tragen sind.
  • Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.

Maßnahmen zur Nachweispficht

  • Im Rahmen des Outdoor-Sports wird durch eine beauftragte Person sichergestellt, dass Sporttreibende ausschließlich mit einem 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) die Sportanlange betreten.
  • Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige (z.B. Übungsleiter und Trainer) können die Sportstätte unter Vorlage folgender Nachweise betreten: geimpft, genesen oder getestet (3G).
  • Die Nachweise sind vom Verein bzw. einer beauftragten Person zu kontrollieren.
  • Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder..


Zusätzliche Maßnahmen im Indoor-Sport

  • Indoor-Sportstätten werden nach Möglichkeit alle 20 Minuten für ca. 3-5 Minuten gelüftet.
  • Zwischen einzelnen Trainingseinheiten werden die Pausenzeiten so geregelt, dass ein ausreichender Frischluftaustausch gewährleistet wird.


Zusätzliche Maßnahmen in sanitären Einrichtungen sowie Umkleiden und Duschen

  • Bei der Nutzung von Umkleiden, Toiletten sowie weiteren sanitären Einrichtungen gilt eine Maskenpflicht (FFP2-Maske). Während des Duschvorgangs ist keine Maske zu tragen.
  • Sofern möglich, wird in den sanitären Einrichtungen sowie in den Umkleiden und Duschen auf eine ausreichende Durchlüftung gesorgt
  • Die sanitären Einrichtungen werden nur einzeln betreten. Bei Umkleiden und Duschen ist sichergestellt, dass der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann. 
  • In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. 
  • Die Nutzung von Haartrocknern ist ausschließlich erlaubt, wenn zwischen den Geräten ein Abstand von 2 m eingehalten wird. 



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